Abdichten von Bewegungs- und Anschlussfugen mit Brandschutzanforderungen. Abschottungen bei Brandabschnitten von Durchbrüchen, Leitungen, Kabel, Lüftungskanäle mit Weich- und Mörtelabschottungen.
Unterhalt, Sanierung von Brandabschottungen, Fugenabdichtungen.
Bei Umbauten und Sanierungen von Leitungen werden bestehende Abschottungen geöffnet. Brandabschnitte erfüllen ihren Zweck nicht mehr und gefährden im Brandfall Leben.